Was passiert mit Amazon-Retouren? Zurückgeschickte Ware geht in ein Retourenzentrum, wird dort gesichtet und nimmt einen von fünf Wegen: Wiederverkauf als Neuware nach Prüfung, Verkauf als geprüfte Gebrauchtware, Weiterverkauf an gewerbliche Aufkäufer von Restposten, Spende oder Recycling. Den Weg über gewerbliche Aufkäufer beschreibt Amazon selbst; wie viel Ware am Ende vernichtet wird, belegt bis heute keine geprüfte Zahl.
Ich bin Ekaterina Kokoreva, CEO und Co-Founderin der Salzmann Restwaren GmbH. In meiner Arbeit mit Lieferanten und Herstellern begegnet mir kaum ein Thema, um das sich so viele Halbwahrheiten ranken wie um Retouren. Was viele Händler nicht wissen: Der Weg vom Rückversand bis zur Palette ist in weiten Teilen dokumentiert; unklar bleibt vor allem, wie viel Ware am Ende tatsächlich vernichtet wird.
Inhaltsverzeichnis:

Amazon beschreibt fünf Verwertungswege für Retouren
Fünf Verwertungswege für zurückgeschickte Ware nennt die Nachhaltigkeitsseite von Amazon. Welchen Weg ein Artikel nimmt, entscheidet sich nach der Sichtung im Retourenzentrum. Sämtliche Angaben dieses Abschnitts stammen vom Unternehmen selbst und sind nicht unabhängig geprüft:
- Wiederverkauf als Neuware, nachdem die Ware geprüft wurde
- Verkauf als geprüfte Gebrauchtware über Amazon Retourenkauf, den früheren Amazon Warehouse
- Weiterverkauf an gewerbliche Aufkäufer von Restposten
- Spende an gemeinnützige Organisationen
- Recycling der nicht mehr verwendbaren Ware, wobei die energetische Verwertung dort „nur als letzten Ausweg“ genannt wird
Das meiste Gewicht liegt nach dieser Darstellung auf dem ersten Weg. „Den größten Teil der Retouren in Europa und den USA können wir nach einer gründlichen Prüfung wieder als Neuware verkaufen“, schreibt das Unternehmen. Geöffnete und kaum benutzte Artikel wandern mit einem Hinweis auf den Produktzustand in den Gebrauchtverkauf, preislich nach Amazon-Angabe durchschnittlich rund 20 Prozent unter dem Neupreis.
Ein Teil der Ware geht vorher durch die Werkstatt: 2023 ließ Amazon nach eigenen Angaben über zwei Millionen Produkte extern reparieren. Für 2024 weist das Unternehmen weltweit über 166 Millionen gespendete Artikel aus. Doch das ist eine Weltzahl, keine Zahl für Deutschland. Für 2020 sprach Amazon gegenüber dem SWR von rund 1,5 Millionen an Tafeln gespendeten Packungen (Stand 2021), eine aktuellere Deutschland-Zahl liegt nicht vor.
Bemerkenswert für den Großhandel ist der dritte Weg. Für einen Teil der Ware arbeitet Amazon nach eigener Darstellung mit gewerblichen Aufkäufern von Restposten zusammen, die Restbestände kaufen, aufbereiten und in eigene Verwertungskanäle geben. Über Mengen, Konditionen oder Zugänge sagt diese Aufzählung nichts. Sie sagt auch nichts darüber, wie tief vor der Entscheidung geprüft wird. Genau daran hängt für gewerbliche Käufer der spätere Wert.
Geprüft wird vor dem Wiederverkauf in vier Zustandsstufen

Vor dem Wiederverkauf wird geprüft. Nach der SWR-Recherche von 2021 ordnen die Logistikzentren geprüfte Gebrauchtware in vier Zustandsstufen ein: „Wie neu“, „Sehr gut“, „Gut“ und „Akzeptabel“; Amazon selbst nennt die „gründliche Prüfung“ und den Hinweis auf den Produktzustand. Diese Stufen gelten für Amazons eigenen Verkauf, nicht für Ware im Großhandel.
| Ebene | Bezeichnung | Wer stuft ein | Was der Käufer vorab weiß |
|---|---|---|---|
| Amazons eigener Wiederverkauf | „Wie neu“, „Sehr gut“, „Gut“, „Akzeptabel“ | Amazon im Logistikzentrum | Zustand je Artikel |
| Sichtung im Großhandel | A-, B-, C-, D-Ware | der sichtende Händler | Klassifizierung je Posten |
| Ungesichtetes Los | „Customer Returns“, teils „unmanifested“ | der Verkäufer des Loses | teils keine Artikelliste |
Ware, die als Los an gewerbliche Aufkäufer geht, trägt dagegen pauschal die Angabe „Customer Returns“. In einer Stichprobe laufender Auktionen eines europäischen Liquidationsmarktplatzes (Stand 22. Juli 2026) reichten die Lose von wenigen Paletten bis zur Truckload, mit Lagerstandorten in mehreren EU-Ländern. Ein „Manifest“ ist die Artikelliste eines Loses; Lose ohne diese Liste heißen ausdrücklich „unmanifested“. Der Inhalt ist vorab unbekannt, gesichtet wird erst beim Käufer.
Unverpackte Rückgabe: was sich 2025 geändert hat
Im März 2025 verlangte Amazon zeitweise 1,95 bis 2,95 Euro für verpackte Rücksendungen. Kostenfrei blieben drei Wege:
- die unverpackte Rückgabe im DHL-Paketshop
- die unverpackte Rückgabe im UPS-Paketshop
- die Einlieferung ohne Karton in der DHL-Packstation
Gegenüber dem BR erklärte Amazon 2025, man führe „derzeit einen Test durch, bei dem ausgewählten Kundinnen und Kunden ‚Retoure unverpackt‘ als einzige kostenfreie Rücksendeoption zur Verfügung stehe“; Anfang April 2025 waren die Gebühren laut Fachpresse wieder gestrichen. Für 2026 ist daraus nichts abzuleiten. Im Paketshop verpackt das Personal die Ware. Ob unverpackt zurückgegebene Ware häufiger beschädigt beim Wiederverkauf ankommt, ist redaktionell nicht belegt.
A-, B- und C-Ware: die Klassen im Großhandel
Im Großhandel beschreibt eine Klasse den geprüften Zustand: was B-Ware ausmacht, ist dort klar definiert. Darunter liegt C-Ware mit sichtbaren Mängeln, die andere Kalkulationen verlangt. Wie weit die Stufen auseinanderliegen, zeigt der Unterschied zwischen A- und B-Ware. Mit den vier Zustandsstufen von Amazon hat diese Einteilung nichts zu tun: Sie stammt aus dem Handel mit Restposten, wird vom sichtenden Händler vergeben und beschreibt einen Posten, nicht einen einzelnen Artikel im Shop.
So gelangt Retourenware palettenweise in den Großhandel

Retourenpaletten und Überraschungspakete bietet Amazon nicht selbst an. Angeboten werden sie von Drittanbietern und Restpostenhändlern, die Angebote laufen über Restposten- und Kleinanzeigen-Portale. Dahinter steht eine Kette aus drei Marktstufen:
- Viele Marketplace-Händler haben keine Kapazitäten für ihre Retouren; spezialisierte Firmen kaufen sie ihnen palettenweise ab, zu einem Bruchteil des Neupreises (SWR 2021, NDR 2024).
- Die Aufkäufer bündeln die Ware zu Losen, von wenigen Paletten bis zur Truckload, und geben sie weiter.
- Erst der Wiederverkäufer öffnet die Pakete und klassifiziert die Ware für den Einzelverkauf.
Einkaufspreise für ungeprüfte Retourenlose lagen im Juli 2026 bei rund 6 bis 10 Prozent des ausgewiesenen Retail-Werts (Stichprobe laufender Auktionen, Stand 22. Juli 2026). „Total Retail“ ist dabei eine Anbieterangabe, kein geprüfter Marktwert. Wer als Händler selbst Retourenpaletten kaufen will, kauft in derselben Marktstufe ein wie die Aufkäufer, mit denselben Fragen nach Zustandsangabe und Artikelliste.
Ein vom SWR 2021 besuchter Retourenverwerter öffnet jedes Paket einzeln, prüft, repariert und verkauft geprüfte Ware nach eigener Angabe für rund 70 Prozent des Neupreises weiter; ein Einzelbeispiel, keine Marktkennzahl. Gegen die Erwartung an den großen Fund sagte Ralf Hastedt, Geschäftsführer eines Retouren-Aufbereiters, dem Stern (zitiert nach Onlinehändler News, 2023): „Sie werden in solchen Boxen niemals ein iPhone, eine Playstation oder ähnliche Ware finden.“
Allerdings warnte Onlinehändler News 2023 auch vor den Anbietern: Sie sitzen nicht zwingend in Deutschland, Artikelbeschreibungen bleiben dürftig, Rechtstexte fehlen mitunter ganz. Im gewerblichen Kanal entfällt zudem das Widerrufsrecht, und die Gewährleistung ist unter Händlern erschwert. Transparenz gehört deshalb vor den Kauf.
Worauf gewerbliche Käufer vor dem Kauf achten
Welche Signale unseriöse Angebote verraten, steht im Detail unter seriöse Anbieter von Retourenpaletten erkennen; vor dem Kauf tragen fünf Punkte:
- Vollständiges Impressum und AGB, dazu verständliche statt maschinenübersetzter Rechtstexte (Verbraucherzentrale, Stand 16. Juli 2026)
- Kundenfreundliche Zahlungsoptionen statt erzwungener Vorkasse
- Auffällig positive Bewertungen kritisch lesen, Firmensitz im Ausland wegen hoher Rücksendekosten prüfen
- Artikelliste vor dem Kauf verlangen; „unmanifested“ heißt: es gibt keine
- Wer planmäßig einkauft und mit Gewinnabsicht weiterverkauft, kann die Schwelle zum gewerblichen Handeln überschreiten: Widerrufsrecht und Gewährleistung gegenüber Verbrauchern, IHK-Beitrag, steuerliche Erfassung. Plattformbetreiber melden seit dem 1. Januar 2023 nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz Verkäufer an die Finanzbehörden, sobald diese im Kalenderjahr 30 oder mehr Verkäufe über dieselbe Plattform tätigen oder mindestens 2.000 Euro einnehmen (keine Rechtsberatung).
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Amazon-Retouren aus dem Automaten kosten wenige Euro
Am Automaten kosten Pakete aus Retourenbeständen wenige Euro. An den vom NDR 2024 besuchten Automaten lagen sie bei 5 bis 8 Euro; die Betreiber kaufen sie bei Zwischenhändlern, die Retouren in großen Mengen von Logistikunternehmen beziehen. Die Pakete bleiben ungeöffnet, die Adressen der ursprünglichen Käufer sind geschwärzt. Was drin ist, weiß vor dem Kauf niemand — gekauft wird die Katze im Sack.
Wie unterschiedlich die Preise ausfallen, zeigt der Test der Stiftung Warentest vom 21. November 2025: im Pop-up-Shop nach Gewicht 1,99 Euro je 100 Gramm für Standardware und 2,79 Euro je 100 Gramm für Amazon-Retouren, am Automaten 10 Euro je Paket.
| Angebot | Preis | Inhalt laut Test |
|---|---|---|
| Automat | 10 Euro je Paket | genau ein Artikel (Polyester-Tunika) |
| Onlinepaket, fünf Kilogramm | 79,99 Euro | 23 Retourentüten mit 30 Artikeln |
| Onlinepaket eines weiteren Anbieters | 39,99 Euro inklusive Versand | sechs Artikel |
Rechtlich ist der Automat der schwächste Kanal: Ein Widerrufsrecht besteht dort nicht, wohl aber die gesetzliche Gewährleistung, bei einem Defekt also Reparatur oder Ersatz. Online gelten 14 Tage Widerrufsrecht, die Rücksendekosten trägt meist der Käufer. Steffen Kroschwald von der Hochschule Pforzheim bezweifelt den nachhaltigen Nutzen, Manfred Patzer-Bönig von der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein fordert eine Altersgrenze und spricht von „glücksspielähnlichen Mechanismen“.
Was viele unterschätzen: Der Automatenkauf verspricht günstige Retouren, die Stiftung Warentest kam im November 2025 allerdings zu einem ernüchternden Ergebnis. Der Inhalt bestand überwiegend aus geringwertigen Alltagsartikeln, die im Testteam niemand brauchte, das 10-Euro-Paket enthielt einen einzigen Artikel. Reklamieren lassen sich nur defekte Waren. Zusätzlich warnen die Tester vor unerwarteten Inhalten bis hin zu gefährlichen Gegenständen und vor fehlenden Alterskontrollen.
Retourenquote Deutschland: fast 530 Millionen Rücksendungen 2021

Für 2021 weist die Universität Bamberg fast 530 Millionen Retourensendungen mit rund 1,3 Milliarden Artikeln aus; fast jedes vierte Paket ging zurück.
| Kennzahl | Wert | Bezugsjahr | Quelle |
|---|---|---|---|
| Retourensendungen in Deutschland | fast 530 Millionen | 2021 | Universität Bamberg (EUROM) |
| Retournierte Artikel | rund 1,3 Milliarden | 2021 | Universität Bamberg (EUROM) |
| CO2-Äquivalente der Retouren | rund 795.000 Tonnen | 2021 | Universität Bamberg (EUROM) |
| Rückgabefrist Deutschland / übriges Europa | 51,7 / 28,1 Tage | 2021 | Universität Bamberg (EUROM) |
| Textilhändler mit Retourenquoten bis 50 Prozent | 87,7 Prozent | Sommer 2025 | EHI Retail Institute |
Datenbasis ist die Händlerbefragung „European Return-o-Meter“ mit 411 Onlinehändlern (Universität Bamberg, 2022); je retourniertem Artikel rechnen die Forscher mit rund 1.500 Gramm CO2-Äquivalenten. Dieselbe Erhebung zeigt die deutsche Sonderstellung: 51,7 Tage Rückgabefrist gegenüber 28,1 Tagen im übrigen Europa, kostenlose Rücksendungen bei 88,7 Prozent der deutschen und 52,4 Prozent der übrigen europäischen Händler.
Aktueller sind die Branchenzahlen des EHI Retail Institute aus der Befragung von 124 Onlinehändlern der DACH-Region im Sommer 2025: Im Textilhandel klagen 87,7 Prozent über Quoten bis 50 Prozent, im Elektronikhandel nennen 85,7 Prozent Quoten bis 10 Prozent. Die Bearbeitungskosten je retourniertem Artikel beziffern 53,3 Prozent mit bis zu 10 Euro. Niklas Stanislawski vom EHI: „Im Textilhandel erhält jeder achte Händler mehr als die Hälfte der Bestellungen zurück, was die Rentabilität der Händler drückt.“
Eine belegbare Gesamtzahl für 2024 oder 2025 existiert nicht. Wer die Zahl von 2021 in die Gegenwart zieht, rechnet mit einem Wert, den niemand geprüft hat. Für die Rechtslage ist diese Lücke zentral.
Die Obhutspflicht verbietet die Vernichtung bislang nicht
Verbreitet, aber ungenau ist die Aussage, die Vernichtung von Neuware sei seit 2020 verboten. Die Obhutspflicht nach § 23 Absatz 2 Nummer 11 KrWG ist eine Rahmenpflicht, ihr Wortlaut enthält kein Verbot:
> „eine Obhutspflicht hinsichtlich der vertriebenen Erzeugnisse, insbesondere die Pflicht, beim Vertrieb der Erzeugnisse, auch im Zusammenhang mit deren Rücknahme oder Rückgabe, dafür zu sorgen, dass die Gebrauchstauglichkeit der Erzeugnisse erhalten bleibt und diese nicht zu Abfall werden.“
Konkrete Pflichten entstehen nach Darstellung des Bundesumweltministeriums (Stand 6. August 2024) erst durch eine Rechtsverordnung; erlassen ist sie bis heute nicht.
2021 sagte der Retourenforscher Björn Asdecker im SWR: „Das basiert alles auf Rechtsverordnungen, die bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht wurden.“ Für die Obhutspflicht gilt das weiterhin, sanktionierbar wurde die Vernichtung erst über EU-Recht — seit dem 19. Juli 2026 und nur für unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe großer Unternehmen.
Seit dem 19. Juli 2026 gilt das EU-Vernichtungsverbot
Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe nach der EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 grundsätzlich nicht mehr vernichten; für mittlere Unternehmen gilt das ab dem 19. Juli 2030, kleine und Kleinstunternehmen sind ausgenommen (Umweltbundesamt, Stand 17. Juli 2026). Elektronik, Haushaltswaren und Spielzeug erfasst das Verbot nicht. Die delegierte Verordnung (EU) 2026/296 regelt die Ausnahmen:
- Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken
- Rechtswidrigkeit oder bestätigte Verletzung geistiger Eigentumsrechte
- fehlende Eignung zur Wiederverwendung
- ein Spendenangebot, das über mindestens acht Wochen erfolglos blieb
Die Nachweise sind fünf Jahre aufzubewahren. Weiter reicht die Offenlegungspflicht nach Artikel 24: Sie erfasst grundsätzlich alle Verbraucherprodukte der Verordnung, ausgenommen unter anderem Lebensmittel, Arzneimittel und Fahrzeuge. Offenzulegen sind Anzahl, Gewicht, Vernichtungsgründe und Abfallbehandlungsverfahren, erstmals für das Geschäftsjahr 2025 und spätestens zwölf Monate nach Geschäftsjahresende. Auch hier gilt die Staffelung nach Unternehmensgröße; das Meldeformat nach Durchführungsverordnung (EU) 2026/2 greift ab dem 2. März 2027. Ob ein pauschales Verbot wirkt, ist umstritten: „Ein Verbot können Händler auf einfache Weise umgehen“, argumentierte Björn Asdecker 2019.
Wie viel wirklich vernichtet wird, ist nicht belegt
Wie groß der Anteil der vernichteten Retouren ist, lässt sich nur schätzen. Die Universität Bamberg kam im Retourentacho 2018/19 auf knapp vier Prozent der zurückgesandten Ware, hochgerechnet rund 20 Millionen Artikel pro Jahr; in der Händlerbefragung EUROM (Daten 2021) lag der Anteil der direkt durch die Händler entsorgten Retouren bei 1,3 Prozent, ohne Entsorgungen durch Wiedervermarkter und durch Kunden, die den Artikel behalten dürfen. Eine geprüfte Gesamtzahl existiert bis heute nicht.
Greenpeace arbeitete 2021 mehrere Wochen verdeckt in einem Amazon-Logistikzentrum in Winsen südlich von Hamburg und filmte dort einen als „Destroy“ gekennzeichneten Bereich samt Entsorgung neu aussehender Elektronik und Textilien. Björn Asdecker fasste die Lage 2026 zusammen: „Die Datenlage ist schlichtweg inakzeptabel.“ Der Forschungsbericht des Umweltbundesamts (TEXTE 78/2026) empfiehlt verbindliche Berichtspflichten und eine Retourenabgabe; bis dahin zählt, was der Verkäufer vorab offenlegt.
Für Händler zählt Kalkulierbarkeit, nicht der Zufall

Wer gewerblich einkauft, braucht vor dem Kauf drei Dinge: eine Zustandsangabe, eine Artikelliste und einen Anbieter, der beides liefert.
Der entscheidende Punkt ist: Ohne Widerrufsrecht im gewerblichen Geschäft entscheidet sich die Marge vor dem Kauf, nicht danach. Fehlt die Information über Zustand und Inhalt, geht die Rechnung nicht auf, sobald ein größerer Teil des Loses unverkäuflich ist. Anbieter, deren Rechtstexte fehlen oder maschinell übersetzt wirken, fallen damit von selbst heraus.
Drei Konsequenzen ziehe ich daraus:
- Eine Zustandsangabe je Posten statt einer pauschalen Angabe für das gesamte Los
- Eine Artikelliste statt der Kennzeichnung „unmanifested“, damit der Inhalt vor dem Gebot feststeht
- Eine geprüfte Klassifizierung statt eines Zufallsloses, das erst im eigenen Lager sortiert wird
Unsere eigene Ware stammt von Insolvenzverwaltern, aus Geschäftsauflösungen, Restposten, Überproduktion und Retouren. Woher sie kommt und wer hinter Salzmann Restwaren steht, ist offengelegt.
Häufige Fragen zu Amazon-Retouren
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